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Analytische Grenzwerte



Tetrahydrocannabinol 1 ng/mL Serum
Benzoylecgonin 75 ng/mL Serum
Cocain 10 ng/mL Serum
Morphin 10 ng/mL Serum
Amfetamin 25 ng/mL Serum
Methylendioxymetamfetamin 25 ng/mL Serum
Methylendioxyethylamfetamin 25 ng/mL Serum
Methylendioxyamfetamin 25 ng/mL Serum
Metamfetamin 25 ng/mL Serum

Die oben genannten Werte sind "Analytische Grenzwerte!"

Konzentrationen in dieser Höhe können bei Anwendung der Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) sowohl sicher nachgewiesen als auch quantitativ präzise und richtig bestimmt werden. („Analytische Grenzwerte“)
Die Grenzwerte enthalten (bereits) einen entsprechenden Sicherheitszuschlag.
Auch bei Werten unterhalb der Grenzwerte ist eine Verurteilung nach § 24 a StVG möglich, wenn sich aus weiteren Umständen ergibt, dass die Fahrsicherheit des Betroffenen zwar nicht aufgehoben, aber doch eingeschränkt war (Fahrsicherheitseinschränkung).

Im Gegensatz dazu stehen Wirkungsgrenzwerte:

Bei Werten unterhalb der Wirkungsgrenze ist eine Verurteilung selbstverständlich ausgeschlossen!